Honorar / Konditionen
Honorar
Unsere Dienstleistungen werden grundsätzlich auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Unser Stundenansatz hängt vom Interessenwert und der Erfahrung bzw. Spezialisierung des mit dem Mandat betrauten Anwalts ab. Er beträgt in der Regel zwischen
Fr. 300.00 und Fr. 350.00. Zum Honorar hinzu kommt noch eine Kleinkostenpauschale von 3% (Fotokopien, Telefon, Porto, etc.) des in Rechnung gestellten Betrags. Effektive Barauslagen (Reisespesen, spezielle Kurierdienste etc.) werden separat in Rechnung gestellt. Ferner unterliegen unsere Honorare grundsätzlich der Mehrwertsteuer (gegenwärtig 8.1% MWST).
Rechnungstellung
Üblicherweise wird eine Akontozahlung vereinbart. Die Abschlussrechnung wird in der Regel nach Beendigung des Mandats gestellt. Bei langwierigen oder besonders aufwendigen Fällen erfolgen monatliche bzw. vierteljährliche Teilabrechnungen. Wir sind gerne bereit, Ihre Präferenzen diesbezüglich mit Ihnen zu besprechen.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kontaktieren Sie diese bitte vorab und prüfen Sie, ob Ihre Versicherung den Rechtsstreit abdeckt und Sie selber einen Anwalt mandatieren dürfen (freie Anwaltswahl). Bitten Sie die Rechtsschutzversicherung rechtzeitig um eine schriftliche Kostengutsprache, damit unangenehme Überraschungen vermieden werden können.
Unentgeltliche Rechtspflege
Verfügen Sie nicht über genügend finanzielle Mittel, um einen Rechtsvertreter und die Kosten der Prozessführung bezahlen zu können, so können wir beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen. Gegebenenfalls werden die Kosten des Verfahrens und des Rechtsvertreters dann einstweilen aus der Gerichtskasse bezahlt. Voraussetzungen sind in jedem Fall Mittellosigkeit des Mandanten und Erfolgsaussichten in der Streitsache selbst.