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Familienrecht

Unsere Familienrechtsspezialistinnen und -spezialisten beraten und vertreten Klienten in sämtlichen Bereichen des Familienrechts (Scheidung, Trennung, Eheschutz, Kinderbelange, Kinder- und Erwachsenenschutz):

  • Beratung vor der Eheschliessung (Heirat) wie z.B. die Wahl des Ehegüterstands (Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) bzw. den Abschluss eines Ehevertrags
  • Beratung im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Trennung sowie Vertretung iin Eheschutz-, Trennungs- oder Scheidungsverfahren
  • Beratung im Zusammenhang mit einer Abänderung eines Scheidungs-, Eheschutzurteils oder eines anderen Urteils sowie Vertretung in Abänderungsverfahren
  • Redaktion und Prüfung von Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen, Eheverträgen, Unterhaltsverträgen sowie Obhuts- und Betreuungsvereinbarungen
  • Beratung bei Anliegen im Bereich des Kindsrechts und des Kindesschutzrechts (Unterhalt, Sorgerecht, Obhut, Kontaktrecht, Gefährdungsmeldungen, etc.) sowie Vertretung vor Gerichten und Behörden (KESB)
  • Beratung im Bereich des Erwachsenenschutzrechts (Unterstützung bei der Errichtung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen, etc.) sowie Vertretung vor Gerichten und Behörden (KESB)
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden (KESB) in sämtlichen Bereichen des Familienrechts

meyer & meier Rechtsanwälte zählt auch dieses Jahr zu den TOP Anwaltskanzleien 2023 für Ehe- und Familienrecht in der Schweiz gemäss Ranking der Wirtschaftsmagazine "Bilanz" und "PME" (vgl. Bilanz-Ranking

Honorar / Konditionen